Versorgungszone Zeiling-Süd
- WG Zeiling
Detailplan
Bewilligte Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft Zeiling
Wassergewinnung
Die Versorgung eines Teils der Ortschaft Zeiling erfolgt durch die Quelle Zeiling der gleichnamigen Wassergenossenschaft, die auf dem Grundstück 825 (KG Bierbaum) situiert ist. Die maximale Schüttung aus der Quelle beträgt 1,0 l/s
Leitungsnetz
Das Leitungsnetz der Wassergenossenschaft umfasst eine Länge von 2,0 km, das in den jüngeren Jahren komplett erneuert wurde.
Speicherbauwerke
Das Versorgungsnetz der Wassergenossenschaft beinhaltet ein Speicherbauwerk. Der im Jahre 1944 errichtete 2-kammerige Hochbehälter hat ein Speichervolumen von 7 m³.
Schutz- und Schongebiete
Die Quellfassung ist durch ein quadratisches Schutzgebiet der Zone I mit einer Fläche von rund 576 m² (24 m x 24 m) geschützt. Es sind keine weiteren Schutzgebiete für die Fassungsstelle vorhanden.
Versorgungssituation Genstetten
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Anzahl versogter Einwohner
14
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Anzahl Hausanschlüsse
7
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Gesamtlänge Rohrnetz [km]:
2
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Gewinnungsbereiche [Stk.]:1
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Fremdwasserbezug [ja/nein]:nein
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Behälteranzahl [Stk.]:
2
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Behältervolumen gesamt [m3]:
7
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Maß der Wasserbenutzung [m3/a]:
1.080
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Maß der Wasserbenutzung [m3/d]:
28
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Maß der Wasserbenutzung [l/s]:
0,32
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Rechtsform des Betreibers:WG
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Öffentlicher Versorger nach dem OÖ-WVG [ja/nein]:ja
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Verkaufte Jahreswassermenge [m3]:
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Ins Netz abgegebene Jahreswassermenge [m3]:
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Höchster Tagesverbrauch [m3]:
Abdeckung des zukünftigen Wasserbedarfs
Das Maß der Wasserbenutzung der Quelle Zeiling von 28,0 m³/d kann aufgrund des Unterschieds zwischen derzeit angeschlossenen Einwohnern und der zukünftigen Größe der Zone Zeiling_Süd den zukünftigen maximalen Tageswasserbedarf an verbrauchsreichen Tagen (35,7 m³/d) nicht alleine decken.
Der derzeitige Hochbehälter hat ein Speichervolumen von 7 m³. Um die Belastungsspitzen abdecken zu können, ist eine Erweiterung des Hochbehälters auf ein Speichervolumen, das dem des maximalen Tageswasserbedarfs an verbrauchsreichen Tagen von rund 36 m³ entspricht, anzudenken. Es gibt keine Notwendigkeit für ein 2. Standbein.