Bewilligte Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft Haunolding
Wassergewinnung
Die Versorgung eines Teiles der Ortschaft Haunolding erfolgt durch den Brunnen „Haunolding“ (GST-Nr. 8372, KG Gampern). Der rund 31 m Tiefe Brunnen nutzt das Grundwasservorkommen Bierbaum Rißmoräne.
Leitungsnetz
Es wurden von Seiten der Wassergenossenschaft keine Daten zum Leitungsnetz zur Verfügung gestellt.
Speicherbauwerke
Im Netz sind keine Speicherbauwerke vorhanden.
Schutz- und Schongebiete
Die Fassungszone des Brunnens „Haunolding“ ist durch ein polygonales Schutzgebiet der Zone I mit einer Fläche von rund 100 m² geschützt. Aufgrund der Tatsache, dass die Wassergenossenschaft Haunolding ihr Trink- und Nutzwasser aus dem ersten Grundwasserhorizont entnimmt, ist das Schutzgebiet der Zone I von einem polygonalen Schutzgebiet der Zone II (engeres Schutzgebiet) mit einer Fläche von rund 1.259 m² umgeben. Richtung Nordwesten wird die Fassungsstelle weiters durch ein polygonales Schutzgebiet der Zone III mit einer Fläche von rund 9.091 m² begrenzt.
Versorgungssituation Haunolding
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Anzahl versogter Einwohner25
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Anzahl Hausanschlüsse11
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Gesamtlänge Rohrnetz [km]:k.A.
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Gewinnungsbereiche [Stk.]:1
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Fremdwasserbezug [ja/nein]:nein
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Behälteranzahl [Stk.]:0
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Behältervolumen gesamt [m3]:0
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Maß der Wasserbenutzung [m3/a]:7.300
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Maß der Wasserbenutzung [m3/d]:20
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Maß der Wasserbenutzung [l/s]:0,23
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Rechtsform des Betreibers:WG
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Öffentlicher Versorger nach dem OÖ-WVG [ja/nein]:ja
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Verkaufte Jahreswassermenge [m3]:
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Ins Netz abgegebene Jahreswassermenge [m3]:
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Höchster Tagesverbrauch [m3]:
Abdeckung des zukünftigen Wasserbedarfs
Aufgrund des Unterschieds zwischen derzeitig angeschlossenen Einwohnern und zukünftig versorgten Einwohnern in der Zone kann weder der zukünftige mittlere Tageswasserbedarf von 23,60 m³/d noch der zukünftige maximale Wasserbedarf an verbrauchsreichen Tagen von 42,5 m³/d mit dem derzeitigen Maß der Wasserbenutzung von 20,0 m³/d gedeckt werden.
Für den Brunnen der Wassergenossenschaft Haunolding ist zu prüfen, ob eine Erhöhung der Entnahmemenge (Spitzenentnahme: 112,3 m³/d) möglich ist. Für die Abdeckung der Belastungsspitzen ist die Errichtung eines Hochbehälters anzudenken, der zumindest ein Speichervermögen des zukünftigen mittleren Tageswasserbedarfs von 30,71 m³ aufweisen sollte. Es besteht keine Notwendigkeit für ein 2. Standbein.